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ZULASSUNGSBEDINGUNGEN


Gleichwertigkeitsprüfung, GVB

Die Gleichwertigkeitsprüfung der Voraussetzungen für einen therapeutischen Beruf GVB dient im Sinne einer Eignungsabklärung dem Nachweis einschlägiger sozialer und personaler Kompetenzen. Sie stellt ihre Absolvent_innen bezüglich der Zulassung zur Höheren Fachprüfung solchen mit einem einschlägigen Berufsabschluss auf Tertiärstufe gleich und wird in Form eines bewerteten Praktikums durchgeführt.

Praktika die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, können nach entsprechender Prüfung des Portfolios durch die QSK OdA ARTECURA anerkannt werden.

Das Dossier kann bei der Geschäftsstelle der OdA ARTECURA angeofordert werden.

Anerkannte Institutionen:
Anerkannt sind öffentliche und private Institutionen in folgenden Bereichen (die Aufzählung ist abschliessend):
  • Gesundheitswesen (Spitäler, Einrichtungen der Palliativmedizin, der Rehabilitation, der Langzeitpflege, der Psychiatrie usw.)
  • Alters- und Pflegeheime
  • Sonderpädagogische Schulen und sozialtherapeutische Institutionen
  • Einrichtungen für Drogenabhängige und Suchtkranke
GVB-Kandidierende suchen sich ihren Einsatzort selbständig aus und holen die Anerkennung des Ortes und der mentorierenden Person vor Antritt des GVB bei der QSK OdA ARTECURA ein.

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