Gleichwertigkeitsprüfung, GVB
Die Gleichwertigkeitsprüfung der Voraussetzungen für einen therapeutischen Beruf GVB dient im Sinne einer Eignungsabklärung dem Nachweis einschlägiger sozialer und personaler Kompetenzen. Sie stellt ihre Absolvent_innen bezüglich der Zulassung zur Höheren Fachprüfung solchen mit einem einschlägigen Berufsabschluss auf Tertiärstufe gleich und wird in Form eines bewerteten Praktikums durchgeführt.
Praktika die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, können nach entsprechender Prüfung des Portfolios durch die QSK OdA ARTECURA anerkannt werden.
Das Dossier kann bei der Geschäftsstelle der OdA ARTECURA angeofordert werden.
Anerkannte Institutionen:
Anerkannt sind öffentliche und private Institutionen in folgenden Bereichen (die Aufzählung ist abschliessend):
- Gesundheitswesen (Spitäler, Einrichtungen der Palliativmedizin, der Rehabilitation, der Langzeitpflege, der Psychiatrie usw.)
- Alters- und Pflegeheime
- Sonderpädagogische Schulen und sozialtherapeutische Institutionen
- Einrichtungen für Drogenabhängige und Suchtkranke
GVB-Kandidierende suchen sich ihren Einsatzort selbständig aus und holen die Anerkennung des Ortes und der mentorierenden Person
vor Antritt des GVB bei der QSK OdA ARTECURA ein.