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ZULASSUNGSBEDINGUNGEN


Reguläre Zulassung

Wer über einen einschlägigen (Gesundheit, Soziales, Pädagogik oder Kunst) tertiären Vorberuf, eine Kunsttherapieausbildung mit 7 Modulzertifikaten sowie eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung verfügt, kann den Zulassungsordner bei der Geschäftsstelle beziehen.

Gleichwertigkeitsprüfung, GVB

Die Gleichwertigkeitsprüfung der Voraussetzungen für einen therapeutischen Beruf GVB dient im Sinne einer Eignungsabklärung dem Nachweis einschlägiger sozialer und personaler Kompetenzen. Sie stellt ihre Absolvent_innen bezüglich der Zulassung zur Höheren Fachprüfung solchen mit einem einschlägigen Berufsabschluss auf Tertiärstufe gleich und wird in Form eines bewerteten Praktikums durchgeführt.

Praktika die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, können nach entsprechender Prüfung des Portfolios durch die QSK OdA ARTECURA anerkannt werden.

Das Dossier kann bei der Geschäftsstelle der OdA ARTECURA angeofordert werden.

Anerkannte Institutionen:
Anerkannt sind öffentliche und private Institutionen in folgenden Bereichen (die Aufzählung ist abschliessend):
  • Gesundheitswesen (Spitäler, Einrichtungen der Palliativmedizin, der Rehabilitation, der Langzeitpflege, der Psychiatrie usw.)
  • Alters- und Pflegeheime
  • Sonderpädagogische Schulen und sozialtherapeutische Institutionen
  • Einrichtungen für Drogenabhängige und Suchtkranke
GVB-Kandidierende suchen sich ihren Einsatzort selbständig aus und holen die Anerkennung des Ortes und der mentorierenden Person vor Antritt des GVB bei der QSK OdA ARTECURA ein.

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