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BUND

Kunsttherapie ist seit 2011 durch die reglementierte Höhere Fachprüfung (HFP) ein eidgenössisch anerkannter Beruf mit gesamtschweizerisch gültigen Standards. Durch die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen sind für die Anerkennung und Abrechnung kunsttherapeutischer Leistungen in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie im pädagogischen und sonderpädagogischen Bereich die Kantone zuständig.

CHOP (Schweizerische Operationsklassifikation) 2016

Alle stationären Aufenthalte werden im Rahmen der medizinischen Statistik erfasst (z.B. Diagnosen, Behandlungen). Dafür bestehen zwei medizinische Klassifikationen (ICD-10-GM für Diagnosen und CHOP für Behandlungen mit mehr als 11'000 Eingriffen und Behandlungen in 16 Kapiteln).

Kommunizieren Sie diese Codierungsmöglichkeiten Ihrer Klinikleitung!

Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) und Kunsttherapie

Die IVSE ist ein zentrales Instrument der interkantonalen Zusammenarbeit im Bereich der sozialen Einrichtungen.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über diese Qualitätsanforderungen an das Fachpersonal, wenn Sie in einer solchen Institution arbeiten oder arbeiten möchten!


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