BUND
Kunsttherapie ist seit 2011 durch die reglementierte Höhere Fachprüfung (HFP) ein eidgenössisch anerkannter Beruf mit gesamtschweizerisch gültigen Standards. Durch die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen sind für die Anerkennung und Abrechnung kunsttherapeutischer Leistungen in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie im pädagogischen und sonderpädagogischen Bereich die Kantone zuständig.
CHOP (Schweizerische Operationsklassifikation) 2016
Alle stationären Aufenthalte werden im Rahmen der medizinischen Statistik erfasst (z.B. Diagnosen, Behandlungen). Dafür bestehen zwei medizinische Klassifikationen (ICD-10-GM für Diagnosen und CHOP für Behandlungen mit mehr als 11'000 Eingriffen und Behandlungen in 16 Kapiteln).
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