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HÖHERE FACHPRÜFUNG


Die Höhere Fachprüfung Kunsttherapie HFP-KST bildet seit 2011 den reglementierten berufsqualifizierenden Abschluss für Kunsttherapeutinnen und -therapeuten aller Fachrichtungen in der Schweiz. Die Prüfung wird durch die OdA ARTECURA unter Aufsicht des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation, SBFI, ausgerichtet.

Für die OdA ARTECURA bedeutet die HFP-KST vor allem ein Bekenntnis zur Vielfalt der Ausbildungsgänge und Methoden. Diese werden seit 2011 durch gemeinsame Qualitätsstandards für die Ausbildungsmodule und eine öffentlich reglementierte, berufsqualifizierende Prüfung vereinheitlicht.

Gebührenreglement

ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

Die detaillierten Zulassungsbedingungen für die Höhere Fachprüfung Kunsttherapie, HFP-KST entnehmen Sie bitte nachstehendem pdf.

Ausbildungseigene Vorbereitungskurse auf die Höhere Fachprüfung liegen in der alleinigen Verantwortung des Anbieters. Die OdA ARTECURA übernimmt keinerlei Verantwortung für deren Inhalt. Solche Kurse werden von der OdA ARTECURA nicht verlangt um die HFP zu absolvieren.

Das Zulassungsverfahren erfolgt über das online-Tool: www.artecura-check.ch


TERMINE HÖHERE FACHPRÜFUNG KUNSTTHERAPIE, HFP-KST


Daten HFP-Infotage

Vorbereitung auf die Höhere Fachprüfung Kunsttherapie
Die QSK OdA ARTECURA führt zweimal jährlich einen Infotag als Vorbereitung auf die Höhere Fachprüfung durch. Hier erhalten Kandidierende alle notwendigen Informationen zu den einzelnen Prüfungsteilen und haben Gelegenheit, Frage zu stellen.
Alle ausserhalb der Infotage angebotenen Vorbereitungskurse, unterstehen nicht der Qualitätssicherung durch die QSK OdA ARTECURA. Diese übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der Informationen.

18. Februar 2023 AUSGEBUCHT!
9. September 2023
Daten 2024 werden ca. im Juni 2023 aufgeschaltet


Daten Höhere Fachprüfungen

3.-4. Juni 2023
2.-3. September 2023
2.-3. Dezember 2023
Termine 2024 werden Mitte 2023 aufgeschaltet

Manual und Leitfäden

Manual Kunsttherapeutische Befunderhebung im Rahmen der Höheren Fachprüfung. Die Leitfäden dienen als Orientierung, abschliessende Gültigkeit haben diejenigen, welche den Kandidierenden einen Monat vor der HFP-KST zugestellt werden.

Reguläre Zulassung

Wer über einen einschlägigen (Gesundheit, Soziales, Pädagogik oder Kunst) tertiären Vorberuf, eine abgeschlossene, anerkannte Kunsttherapieausbildung (7 Modulzertifikate) sowie eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung mit 20h Fallsupervision bei einer SupervisorIn mit Fachtitel verfügt, kann den Zulassungsordner bei der Geschäftsstelle beziehen.