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KRANKENVERSICHERER

Kunsttherapie wird in der Schweiz durch die Zusatzversicherungen der meisten Krankenversicherer anerkannt.

BUND

Kunsttherapie ist seit 2011 durch die reglementierte Abschlussprüfung (HFP) ein eidgenössisch anerkannter Beruf mit gesamtschweizerisch gültigen Standards. Durch die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen sind für die Anerkennung und Abrechnung kunsttherapeutischer Leistungen in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesen sowie im pädagogischen und sonderpädagogischen Bereich die Kantone zuständig.

EMR

EMR Seit 20 Jahren leistet das EMR in Zusammenarbeit mit Berufsverbänden, Schulen, Versicherern und anderen Institutionen einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung in der Erfahrungsmedizin in der Schweiz. Anhand einer Vielzahl von definierten Qualitätskriterien wie zum Beispiel Ausbildung, praktische Erfahrung und kontinuierliche Fortbildung überprüft das EMR erfahrungsmedizinisch tätige Therapeutinnen und Therapeuten*. Nur Therapeuten, die alle Qualitätskriterien erfüllen, erhalten das EMR-Qualitätslabel. (Quelle EMR)

ASCA

Die Philosophie der Stiftung ASCA, der heute schweizweit über 15'000 Gesundheitspraktiker angehören, übt einen beträchtlichen Einfluss auf die Anerkennung von Alternativ- und Komplementärtherapien durch die Krankenversicherer, Berufsverbände und Behörden aus. Mit Ihrem Beitritt zum ASCA-Konzept engagieren Sie sich persönlich dafür, diesen Einfluss noch weiter zu verstärken.

Die Stiftung ASCA wurde am 21. April 1991 von Krankenversicherungsspezialisten und Gesundheitspraktikern zur Anerkennung und Entwicklung alternativer und komplementärer Therapien als neutrale, unabhängige und gemeinnützige Organisation gegründet. Sie fördert das Ethos des Berufsstandes und berücksichtigt dabei den individuellen Ansatz eines jeden Gesundheitspraktikers. Sie verfügt über eine mehr als 20-jährige Erfahrung in der Arbeit mit Naturärzten, Heilpraktikern, Gesundheitspraktikern, Versicherern und Patienten.

Erforschung und Förderung von komplementärmedizinischen Disziplinen, Zulassung von nicht-ärztlichen Gesundheitspraktikern, Akkreditierung von Ausbildungsstätten, Verbreitung von Informationen und Dienstleistungen zugunsten der bei der ASCA akkreditierten Gesundheitspraktiker, Gesundheitsprävention, Abschluss von Vereinbarungen mit Vertretern des Gesundheitswesens und Krankenversicherungen. (Quelle ASCA)

KANTONE

Die OdA ARTECURA ist im Rahmen der Verordnung zum neuen Finanzausgleich NFA und der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen, IVSE, im Kontakt mit den Kantonen betreffend Anerkennung der Kunsttherapie in Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

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